Ende Juli 2026 hatte ich einen Werkstatttermin in Rosenheim – Reifenwechsel, Fahrzeugabgabe und -abholung waren im Voraus vereinbart. Der Parkplatz vor der Werkstatt wird von einem privaten Parkraumbewirtschafter betrieben, der Kennzeichen per Kamera erfasst und eine maximale Parkdauer von 60 Minuten vorgibt.
Durch einen Stromausfall in Rosenheim geriet der Werkstattablauf an diesem Tag in Verzug, wodurch sich auch mein Aufenthalt auf dem Parkplatz auf etwas mehr als 90 Minuten verlängerte. Wenige Tage später kam Post: eine „Vertragsstrafe“ von 30 Euro wegen Überschreitung der Höchstparkdauer, zuzüglich Kosten für die Halterermittlung.
Ich habe umgehend widersprochen und den Werkstatttermin sowie den Stromausfall als Ursache der Verzögerung mit Unterlagen belegt. Der Parkraumbewirtschafter hat die Forderung nach eigener Prüfung aufrechterhalten und an ein Inkassounternehmen weitergegeben, das inzwischen 67,15 Euro von mir verlangt. Die mehrfach angeforderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Textform habe ich bis heute nicht erhalten. Erst nachdem mich das Inkassoschreiben erreicht hatte, habe ich die Werkstatt persönlich aufgesucht; sie hat sich daraufhin ebenfalls an den Parkraumbewirtschafter gewandt und um Stornierung gebeten – bislang ohne erkennbare Reaktion.
Ich bestreite die Forderung weiterhin – der Vorgang ist zum Zeitpunkt dieses Berichts noch nicht abgeschlossen.
Meine persönliche Einschätzung: Unabhängig vom Ausgang fand ich es befremdlich, dass ein nachweisbarer, unverschuldeter Grund für die Verspätung – bestätigter Werkstatttermin, dokumentierter Stromausfall – offenbar keine Rolle bei der Prüfung gespielt hat und selbst die Rückmeldung der Werkstatt vor Ort bislang nichts bewirkt hat. Aus meiner Sicht ist bei solchen automatisierten Kennzeichen-Kontrollsystemen mehr Kulanz bei plausibel belegten Ausnahmefällen wünschenswert.
Genau diese Erfahrung war für mich der Anlass, hier einen Ratgeber für vergleichbare Fälle zusammenzustellen.
Persönliche, subjektive Schilderung der Ereignisse aus eigener Erfahrung. Der Vorgang war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht rechtskräftig geklärt. Die beteiligten Unternehmen werden bewusst nicht genannt.